Nachdem wir die allgemeine Übersicht und die wirtschaftlichen Chancen Uruguays kennengelernt haben, widmen wir uns heute den praktischen Aspekten der Geschäftsaufnahme. Uruguay bietet einen stabilen und transparenten rechtlichen Rahmen, der Investitionen fördert und den Prozess der Unternehmensgründung erleichtert.

Rechtsgleichheit für ausländische und lokale Investoren
Ein grundlegender Vorteil Uruguays ist die Rechtsgleichheit für ausländische und lokale Investoren. Ausländische Investoren genießen dieselben Rechte und Pflichten wie uruguayische Bürger, abgesehen von einigen spezifischen branchenbezogenen Einschränkungen. Das uruguayische Gesetz erkennt die Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen an, sofern sie nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung stehen.
Es gibt keine Diskriminierung in Bezug auf die Besteuerung oder Beschränkungen für die Übertragung von Gewinnen ins Ausland. Der Kapitalverkehr (Zu- und Abfluss von Geldern) ist frei, unterliegt jedoch den Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wichtige Unternehmensformen und ihre Merkmale
Für Investoren stehen in Uruguay verschiedene gängige Unternehmensformen zur Verfügung, die jeweils auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die häufigsten sind:
- Sociedad Anónima (S.A.): Dies ist die am häufigsten genutzte Rechtsform im Geschäftsbereich. Für die Gründung sind mindestens zwei Aktionäre erforderlich, obwohl eine S.A. nach der Gründung zu 100 % im Besitz eines einzigen Aktionärs sein kann. Die Haftung der Aktionäre ist grundsätzlich auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. Das Kapital wird in Aktien ausgedrückt, die entweder auf den Inhaber oder auf Namen lauten können und Offenlegungspflichten unterliegen.
- Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.): Diese Form wird oft für kleine und mittlere Unternehmen genutzt. Sie muss von mindestens zwei und maximal 50 Partnern gegründet werden. Die Haftung der Partner ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt, wobei sie zusätzlich für Gehalts-, Steuer- und Sozialversicherungsrückstände haften können.
- Sociedad por Acciones Simplificadas (SAS): Eine modernere Option, die seit 2019 existiert und von nur einem Aktionär gegründet werden kann. Das Kapital wird in Aktien ausgedrückt, die nicht öffentlich gehandelt werden dürfen. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt. Diese Form bietet eine flexible Verwaltung und geringere bürokratische Anforderungen als die S.A.
- Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft: Ausländische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung gründen, um regelmäßig Geschäfte zu tätigen. Obwohl eine Zweigniederlassung eigene Buchhaltungsunterlagen führen muss, gilt sie rechtlich nicht als eigenständige Einheit, sondern als Teil des ausländischen Unternehmens.
Gründungsprozess und Dauer
Der Gründungsprozess einer S.R.L. oder SAS umfasst typischerweise die Namenswahl und -prüfung, Kapitaleinlagen, die Vereinbarung der Satzungsbestimmungen, die Einreichung beim Handelsregister und die Veröffentlichung eines Auszugs. Dieser Prozess dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Tage.
Die Gründung einer S.A. ist komplexer und dauert länger, da eine zusätzliche Prüfung durch die staatliche Aufsichtsbehörde (Auditoría Interna de la Nación) erforderlich ist. Um den Prozess zu beschleunigen, ist der Erwerb von „Shelf Companies“ (vorgegründeten Gesellschaften) eine weit verbreitete Alternative.
Schutz geistigen Eigentums
Uruguay legt großen Wert auf den Schutz von geistigem Eigentum. Urheberrechte (Copyright), Marken und Industriepatente sind gesetzlich geschützt:
- Urheberrechte: Schützen originelle Werke der Literatur, Wissenschaft (einschließlich Software und Informationssysteme) und Kunst. Uruguay ist Vertragspartei der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst.
- Marken: Exklusive Rechte an Marken werden durch die Registrierung bei der Dirección Nacional de Propiedad Intelectual erworben.
- Patente: Industriepatente, Gebrauchsmuster und Industriedesigns werden geschützt. Der Schutz für Erfindungen beträgt 20 Jahre, für Gebrauchsmuster und Industriedesigns 10 Jahre (verlängerbar um 5 Jahre). Uruguay ist auch Vertragspartei des Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
Regelungen zu Anti-Geldwäsche und Datenschutz
Uruguay hat sich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) verschrieben und verfügt über einen rechtlichen Rahmen, der die grundlegenden Anforderungen der Financial Action Task Force (GAFI) erfüllt. Dies beinhaltet Sorgfaltspflichten und Meldepflichten für Akteure im Finanz- und Nichtfinanzsektor. Verdächtige Transaktionen müssen der Unidad de Información y Análisis Financiero (UIAF) gemeldet werden, und Gerichte sind befugt, die Beschlagnahmung und Einziehung von Vermögenswerten anzuordnen.
Auch der Datenschutz ist gesetzlich geregelt. Das Gesetz schreibt den Schutz personenbezogener Daten vor, wobei die explizite und informierte Zustimmung des Eigentümers zur Weitergabe von Informationen erforderlich ist. Datenbanken müssen bei der Agencia de Gobierno Electrónico y Sociedad de la Información y del Conocimiento (AGESIC) registriert werden. Auch der internationale Datentransfer unterliegt spezifischen Bestimmungen.
Diese robusten rechtlichen Grundlagen tragen dazu bei, ein vertrauenswürdiges und sicheres Umfeld für Unternehmen und Investoren in Uruguay zu schaffen.
Dies ist der dritte Beitrag unserer Serie über Uruguay. Im nächsten Beitrag werden wir uns detailliert mit dem Steuersystem Uruguays für Unternehmen und Privatpersonen befassen, um Ihnen einen umfassenden Einblick in die fiskalischen Rahmenbedingungen zu geben.